Verfahrensverzeichnis

Verfahrensverzeichnis nach § 4e BDSG – Verfahren automatisierter Verarbeitungen

Nach § 3 Abs. 2 BDSG sind automatisierte Verarbeitungen die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Als „Verfahren automatisierter Verarbeitungen“ versteht man alle Aktivitäten, die ein Verantwortlicher der Verarbeitung für einen bestimmten Zweck mit den diesen zugeordneten personenbezogenen Daten unternimmt. Dies bedeutet aber nicht für jede einzelne Verarbeitungsphase eine gesonderte Meldung. Aber jedes Verfahren automatisierter Datenverarbeitung, die unterschiedlichen Zwecken dient – wie etwa Vertragsverarbeitungen, Werbedateien, Personaldatenverarbeitung, Finanzbuchhaltung etc. – sind in das Verfahrenverzeichnis aufzunehmen. Mehrere gleichartige Verfahren können jedoch zusammengefasst werden.

1. Verantwortliche Stelle
Pais

2. Vertretung

2.1 Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter
Adriano Ferreira Pais

2.2 Mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragte Personen
Adriano Ferreira Pais

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Lindenstr. 6
40723
Hilden
Telefon: 02103.339098-0
Telefax: 02103.339098-9
eMail: verfahrensverzeichnis(at)pais.eu

4. Welche Zweckbestimmung(en) liegen der Datenerhebung, -­verarbeitung oder -­nutzung zugrunde?
Das Verfahren ist dazu bestimmt, Kundinnen und Kunden sowie Interessenten Kostenvoranschläge bzw. ungefähre Preis-Informationen zu Übersetzungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

5. Betroffene Personengruppen und Daten oder Datenkategorien
Betroffene Personengruppen:
Kundinnen, Kunden, Interessenten.

Betroffene personenbezogene Daten i. S. d. § 3 Abs. 1 BDSG:
Vorname/n, Zuname/n, Anrede, eMail.

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können; bei Datentransfers in Drittstaaten siehe Nr. 8
Die über unsere Plattform erhobenen Daten werden an keine Empfänger mitgeteilt.

7. Wann werden die Daten gelöscht?
Unmittelbar nach Verarbeitung der Anfrage werden die übermittelten Daten gelöscht. Sollte die Anfrage zu einem Auftrag werden, so müssen ohnehin neue Daten erhoben werden. Diese unterliegen dann gesetzlichen, satzungsmäßigen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen. Während der Aufbewahrungsfrist können die Daten nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BDSG auf Veranlassung gesperrt werden.

8. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist auch nicht geplant.